Finanzamt
Brotversorgungsabgabe
Land/Ort: Gera, Erscheinungsjahr: 1923
Art.-ID | 24195 |
Beschreibung
Finanzamt Gera, Bescheid über die Brotversorungsabgabe, 12.12.1923, Festsetzung der Abgabe: 1. Grundbetrag für die Berechnung der Abgabe.
Nach § 5 des Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung in Wirtschaftsjahr 1923/24 ist Ihre Brotversorgungsabgabe nach einem abgabepflichtigen Vermögen von 2970010 M und einem darauf entfallenden Zwangsanleihe
Betrag von 2.000 (Grundbetrag) zu berechnen. Die Brotversorgungsabgabe ist in zwei Teilbeträgen zu entrichten. 2. Erster Teilbetrag der Abgabe.
Der erste Teilbetrag der Abgabe beläuft sich auf das Zehnfache des oben zu 1 bezeichneten Grundbelrags, des... (Teil des Textes) amtliches Schreiben, Vorder- und Rückseite bedruckt und beschrieben, 32,7 x 20,6 cm, Faltlinien
Herausgeber/Autor
Finanzamt Gera
25,00 EUR
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Inhalt
1 Stück